Betriebsprämienordnung

Betriebsprämienordnung — Anlage zum Be­triebskollektivvertrag, in der die Formen und Bedingungen der Verwendung des Betriebsprä­mienfonds ( Prämienfonds) festgelegt sind. Die Betriebsprämienordnung verdeutlicht den Werktätigen die Abhängigkeit der Höhe des Prämienfonds von der Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben und stimuliert sie zu hohen kollektiven und individuellen Leistun­gen. Die Betriebsprämienordnung wird seit 1976 für den Fünfjahr­planzeitraum und für den Jahreszeitraum erarbei­tet (konstanter und variabler Teil des BKV). In der Betriebsprämienordnung für den Fünfjahrplanzeitraum sind vor allem die Bedingungen für die Zahlung von Jahresendprä­mien, für die Gewährung aufgabenbezogener Prämien und von Sofortprämien, für die Stimulierung von Schichtarbeit und langjähriger Betriebs­zugehörigkeit sowie für die Prämiierung von Kollektiven der sozialistischen Arbeit bei erst­maliger Verleihung des Ehrentitels festgelegt. In Abhängigkeit von den Vorgaben des Jahresplanes sind in den Jahreskollektivverträgen Festlegungen über die Aufteilung des jährlich verfügbaren Prä­mienfonds für Jahresendprämien u. a. Prämien­formen, die Aufschlüsselung des Prämienfonds auf Struktureinheiten entsprechend ihrem Anteil an der Leistungssteigerung, die Vorgabe von Lei­stungskriterien für die Jahresendprämie in den Bereichen, die Höhe der durchschnittlichen Jah­resendprämie bei Erfüllung der Planaufgaben, die Nutzung von Mitteln des Prämienfonds für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingun­gen zu treffen.