Betriebspreis

Betriebspreis, Abk. BP — zur Kategorie der Industriepreise zählender interner Preis für Er­zeugnisse und Leistungen der Industrie-, Bau- und Verkehrsbetriebe, der sich aus den gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten, dem in normativer Höhe bestimmten Gewinn und ggf. einem Nut­zensanteil zusammensetzt. Der Betriebspreis bildete sich mit der Trennung des gesellschaftlichen Reineinkommens in betriebliches (Gewinn) und zentralisiertes Reineinkommen (Abgabe, produktgebundene, Abgaben) heraus. Mit der Möglichkeit der Trennung in zwei Preise — den Industrie­abgabepreis, der gegenüber den Abnehmern wirk­sam wird, und den Betriebspreis, der nur gegenüber dem Hersteller wirkt — wurde die grundlegende Vor­aussetzung geschaffen, um unterschiedliche Wir­kungsbedingungen in den Sphären der Produktion und der Realisierung differenziert zu berücksich­tigen und die Wirkung des Preises gegenüber den Produzenten zielgerichtet zu verstärken. Bei Konsumgütern ist die Trennung in Betriebspreis und Indu­strieabgabepreis (IAP) ein zwingendes Erforder­nis, um bei der Verbraucherpreisbildung soziale Gesichtspunkte (z. Betriebspreis niedrige Preise für Grund­nahrungsmittel) ohne Eingriff in die wirtschaft­liche Rechnungsführung der Produzenten zu be­rücksichtigen und die Stabilität der Verbraucher­preise bei planmäßigen Industriepreisänderungen zu sichern. — Bei der Bildung des Betriebspreis werden die Selbstkosten auf der Grundlage fortschrittlicher, wissenschaftlich begründeter Normen und Kenn­ziffern berücksichtigt. Der Gewinn wird in der durch die gesellschaftlichen Erfordernisse be­stimmten normativen Höhe zugerechnet. Durch die Einbeziehung eines Nutzensanteils in den Betriebspreis wird gewährleistet, dass der Preis des neuen Er­zeugnisses sowohl für den Hersteller als auch für' den Anwender vorteilhaft ist. Für gleiche Er­zeugnisse werden prinzipiell einheitliche Betriebspreis fest­gelegt: Damit bildet der Betriebspreis eine wesentliche Vor­aussetzung für die volle Wirksamkeit der wirt­schaftlichen Rechnungsführung und die materielle Interessiertheit. Ökonomisch richtig festgelegte Betriebspreise wirken als Norm gegenüber den Herstellern zur Senkung der Selbstkosten und zur Steigerung der Materialökonomie. Sie tragen dazu bei, den wis­senschaftlich-technischen Fortschritt planmäßig, bes. schon im Stadium der Erzeugnisentwicklung, durchzusetzen und beeinflussen wirkungsvoll die bedarfsgerechte Produktion von Erzeugnissen mit hohen Gebrauchseigenschaf ten. Durch fonds­bezogene Industriepreise wird darüber hinaus bes. die rationelle Nutzung der produktiven Fonds stimuliert. Die ökonomische Wirksamkeit des Betriebspreis wird durch die Preisdifferenzierung, bes. durch Preiszuschläge und Preisabschläge (z. Betriebspreis nach Qualität) erhöht und durch planmäßige Indu­striepreisänderungen soweit die bestehenden Preise nicht mehr den volkswirtschaftlichen An­forderungen entsprechen — gesichert. — Die Betriebspreis für neue Erzeugnisse und Leistungen werden als Relationspreise und Kalkulationspreise aus­gearbeitet. Der gegenüber dem Hersteller wir­kende Preis wird auch dann als Betriebspreis bezeichnet, wenn es zw. Betriebspreis und keinen größenmäßigen Unterschied gibt. Das ist in der Regel bei Pro­duktionsmitteln der Fall.