Betriebsschutz

Betriebsschutz — allg. gebräuchliche Bez. der Ein­richtungen und Beschäftigten für Betriebssicher­heit. Der Betriebsschutz dient der Sicherung von Gebäuden der staatlichen Verwaltung, volkseigener Betriebe u. a. wichtiger Institutionen und hat gleichzeitig be­stimmte Aufgaben des Brandschutzes zu erfüllen. Die Sicherung erfolgt durch Betriebswachen oder Wächter und Pförtner. Für bes. wichtige Objekte können Angehörige der Volkspolizei eingesetzt werden (Betriebsschutz A). Der Betriebsschutz hat insbes. die allg. Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten, das Eindringen unbefugter Personen. und eine Schädigung der zu sichernden Objekte zu ver­hindern.