Betriebssicherheit

Betriebssicherheit — 1. Zustand beim Betreiben von Maschinen, Anlagen, anderen technischen Geräten und Fahrzeugen, der aus der Funktions­tüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Schutzgüte resul­tiert. Durch die Betriebssicherheit wird ein rationelles Betreiben einer technischen Einrichtung gewährleistet und gleichzeitig der Schutz von Menschen, Gütern und Sachwerten gesichert. Die Betriebssicherheit ist daher oberstes Prinzip bei der Entwicklung, Konstruktion und beim Bau technischer Geräte und Einrichtungen sowie bei ihrer Nutzung. Für den Grad der Betriebssicherheit sind in den sozialistischen Ländern Standards, Gütevorschriften, Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzbestimmungen maßgebend. Sie sollen ein reibungsloses Funktionieren bei sachkundigem Betreiben gewährleisten und die Gefährdung von Menschen und Sachwerten ausschließen. Die Betriebssicherheit wird auch durch die Befähigung und das dis­ziplinierte Verhalten der Menschen bei der Be­nutzung oder dem Betreiben technischer Geräte beeinflusst. Durch Betriebsanordnungen, Bedie­nungsanweisungen und gesetzliche Bestimmungen wird der Nutzer zu einem bestimmten Verhalten veranlasst. Für das Betreiben bestimmter tech­nischer Geräte und der Fahrzeuge ist ein Befähi­gungsnachweis bzw. eine staatlich anerkannte Erlaubnis notwendig. — 2. Komplex von Maß­nahmen zum Schutz eines Betriebes und seiner Anlagen vor unbeabsichtigten und mutwilligen Handlungen unbefugter Personen. Die Betriebssicherheit schließt die Bewachung des Betriebsgeländes ein.