Betriebssystematik

Betriebssystematik — verbindliche Systematik für die Planung und Bilanzierung der Volkswirtschaft sowie für Rechnungsführung und Statistik, in der jeder Betrieb und jede Einrichtung unabhängig von der Unterstellung unter ein Staats- oder wirtschaftsleitendes Organ Gruppen zugeordnet wird. Zuordnungsprinzip ist der Schwerpunkt der Pro­duktion oder der Hauptzweck der Einrichtung. So wird z. B. der Bau von Maschinen und Aus­rüstungen der chemischen Industrie in der Betriebssystematik dem Sektor Maschinen- und Fahrzeugbau zugeordnet, während er im Schlüssel der staats- und wirtschaftsleitenden Organe entsprechend der ver­waltungsmäßigen Unterstellung als VVB Chemie­anlagen zum Ministerium für chemische Industrie gehört. Die Betriebssystematik ist fünfstellig. Die erste Stelle glie­dert die Volkswirtschaft in neun Wirtschafts­bereiche, z. B. Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft usw. Einige Wirtschafts­bereiche sind in Wirtschaftssektoren unterteilt (Zweisteller). Sie werden in der Industrie auch als Industriebereiche bezeichnet, z. B. Energie- und Brennstoffindustrie, Chemische Industrie usw. Die dritte und vierte Stelle der Betriebssystematik ist die verbind­liche Festlegung der Wirtschaftszweige z. B. An­organische Grundchemie, Organische Grundche­mie, pharmazeutische Industrie usw. Die kleinsten Einheiten der Betriebssystematik sind die Wirtschaftsgruppen (fünfte Stelle). Die gen. Begriffe sind Gruppierungen der Volkswirtschaft nach dem Stand der ge­sellschaftlichen Arbeitsteilung.