Betriebsvermögen

Betriebsvermögen 1. nach dem Bewertungs­gesetz alle Vermögensteile, die dem Betrieb eines Gewerbes als Hauptzweck dienen, soweit sie dem Betriebsinhaber gehören. Das Betriebsvermögen ergibt sich aus -der Summe der Werte der einzelnen Wirtschafts­güter, vermindert um die Schulden des Betriebes. — 2. nach dem Einkommensteuergesetz alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen und dem Steuerpflichtigen gehören.