Bevollmächtigtenversammlung

Bevollmächtigtenversammlungkollektives de­mokratisches Organ eines Kooperationsverban­des, in dem jeder zum Verband gehörende juri­stisch selbständige Landwirtschafts-, Verarbei­tungs- und Handelsbetrieb, vereinzelt auch wis­senschaftliche Einrichtungen, Produktionsmittel­produzenten u. a. m. durch ein oder zwei Bevoll­mächtigte vertreten sind, die sämtlich gleiches Mitsprache- und Stimmrecht haben. Die Bevoll­mächtigten der LPG werden durch Beschluss der Mitglieder- bzw. Vollversammlung gewählt, in volkseigenen Betrieben durch den Direktor be­nannt und von der Belegschaftsversammlung be­stätigt. Sie sind in Ausübung ihres Auftrages den delegierenden Betrieben gegenüber rechenschafts­pflichtig. Die Bevollmächtigtenversammlung tagt i. allg. zweimal jährlich. Ihre Beschlüsse haben den Charakter von Empfehlun­gen und bedürfen der Beschlussfassung durch die Mitglieder- bzw. Vollversammlungen der LPG bzw. der Bestätigung durch die Direktoren der volkseigenen Betriebe. Die Aufgaben der Bevollmächtigtenversammlung er­geben sich u. a. aus der Kooperationsverein­barung. Sie erstrecken sich auf die Beratung von Entwicklungsproblemen des Verbandes, die Un­terbreitung von Vorschlägen für die weitere Intensivierung und den Übergang zur industrie­mäßigen Produktion, Erhöhung der Effektivität u. a. m. Die Bevollmächtigtenversammlung wählt den Kooperationsver­bandsrat.