Bewertung der Grundmittel

Bewertung der Grundmittel, Grundmittelbewer­tung Bestimmung des Geldausdrucks der Grund­mittelbestände. Die Bewertung der Grundmittel umfasst die Feststellung des Brutto- und Zeitwertes (Nettowert). Für die Bewertung der Grundmittel zum Bruttowert wird bei der Aktivierung des Grundmittels der Anschaffungspreis oder der Wiederbeschaffungspreis (Wiederherstellungs­wert, Wiederherstellungspreis, Wiederbeschaf­fungswert, Reproduktionswert, Wiederbeschaf­fungskosten) zugrunde gelegt. Theoretisch möglich ist auch ein stichtagsbezogener Planpreis. Die Bewertung der Grundmittel zum Anschaffungspreis beim Kauf neuer Grund­mittel ist zur Sicherung der Reproduktion der aufgewendeten Mittel erforderlich. Sie entspricht nach Inbetriebnahme des Grundmittels nur dann den wirtschaftlichen Erfordernissen, wenn das Preisniveau der Grundmittel während der Nut­zungsdauer unverändert bleibt. Preisänderungen der Grundmittel erfordern die Umbewertung der Grundmittel zum Wiederherstellungspreis, der den Anschaffungspreis eines Grundmittels zu dem jeweiligen Umbewertungszeitpunkt ausdrückt. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit der Grund­mittel zw. verschiedenen Perioden, VVB sowie Betrieben möglich und die Basis für die not­wendige wertmäßige Reproduktion der Grund­mittel geschaffen. Bei Bewertung der Grundmittel zu Planpreisen ent­spricht die Veränderung des Bruttowertes der Grundmittel insges. der mengenmäßigen Bestandsänderung. Die so ausgewiesenen Bruttowerte re­präsentieren jedoch nicht das zur Anschaffung bzw. Wiederbeschaffung der Grundmittel be­nötigte Volumen an finanziellen Mitteln. Eine richtige Bewertung ist, neben realistischen, der Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungs­sätzen, Voraussetzung für die finanzielle Siche­rung der einfachen Reproduktion zum Ersatzzeit­punkt, desgleichen für eine exakte Bestimmung der Kostenhöhe und -struktur (Abschreibung). Sie ermöglicht damit auch aussagefähige Nutzens­rechnungen. Wird vom Bruttowert abgeschrieben, ergibt sich der Zeitwert (Nettowert) der Grund­mittel durch Wertberichtigung (Abzug der Ab­schreibungen) bzw. durch Zuschreibungen, sofern Neuinvestitionen aktiviert werden. Der Zeitwert soll den annähernden gebrauchswertmäßigen Zu­stand der Grundmittelgesamtheit widerspiegeln. Er muss mit dem Wert des Grundmittelfonds über­einstimmen. Die einheitliche und richtige Bewertung der Grundmittel ist eine entscheidende Voraussetzung für den richtigen Ausweis der Grundmittel in der Bilanz. Von ihr sind die Aussagekraft wichtiger ökonomischer Kennzif­fern, z. B. bei der Berechnung des Nutzens von Investitionen, sowie die Wirksamkeit bestimmter ökonomischer Stimuli, wie der Produktionsfonds­abgabe, abhängig.