Bezirksdirektion

Bezirksdirektion Großhandel „Waren täglicher Bedarf" Bezirksorgan zur Bilanzierung des Warenfonds seines Handelsprogramms und wirtschaftsleitendes Organ der Großhandelsgesell­schaften „Waren täglicher Bedarf". Die Bezirksdirektion ar­beitet nach der wirtschaftlichen Rechnungsfüh­rung. Zu ihrer Funktion gehört, anhand der staat­lichen Plankennziffern für ihren Verantwortungs­bereich die Aufgaben für die Fünfjahr- und Jahres­pläne zu erarbeiten, den unterstellten Großhan­delsbetrieben zu übergeben, zu bestätigen sowie deren Erfüllung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bezirksdirektion unterstützt die angeschlossenen Betriebe dabei, rationelle Kooperationsbeziehungen zur Nahrungsgüterwirtschaft und Lebensmittelindu­strie herzustellen. Bei Rationalisierungsmaßnah­men, beim Einkauf und Aufbau gemeinschaftlicher Dienstleistungseinrichtungen bzw. deren Nutzung hat sie zentrale Leitfunktionen. Die Bezirksdirektion ist dem Rat des Bezirkes unterstellt, wird aber zugleich vom Zentralen Warenkontor (ZWK) angeleitet, bes. auf dem Gebiet der Kooperation und der Rationalisie­rung der Handelstätigkeit.