Bilanz

Bilanz [ital., lat., = Gleichgewicht] — 1. Darstel­lung miteinander verbundener ökonomischer Größen als Aufkommen einerseits und Fonds für bestimmte Verwendungszwecke und/oder Organe andererseits in Form von Tabellen (Bilanztabellen) und Gleichungen zur Ausarbeitung, Koordinierung und Beurteilung von Planentwürfen und -varianten sowie für die Analyse zur Vorbereitung ökono­mischer Entscheidungen, die auf die Sicherung des in der Volkswirtschaft erforderlichen Gleich­gewichts gerichtet sind. Die Bilanz beschreiben den Prozess der erweiterten sozialistischen Reproduk­tion insges. (Volkswirtschaftsbilanz) und in seinen Teilen, um die in diesem Prozess objektiv existierenden Beziehungen und Abhängigkeiten so sichtbar zu machen, dass sie bei der Planaus­arbeitung und -durchführung sowie bei der Ana­lyse berücksichtigt werden können. Die Bilanzie­rung ist die Hauptmethode zur Ausarbeitung eines koordinierten (bilanzierten, konsistenten) Planes (Plan, konsistenter) zur Analyse der gegen­wärtigen Entwicklung und der Möglichkeiten der künftigen Entwicklung der Volkswirtschaft und ihrer Teile; sie wird auf allen Leitungsebenen angewendet. Die einzelnen Bilanz werden unterschie­den: a) nach dem von ihnen erfassten Bereich der Volkswirtschaft (z. B. volkswirtschaftliche Bilanz, Zweigbilanz, territoriale Bilanz, Betriebsbilanz), b) nach der Art der in ihnen bilanzierten Zusammenhänge (z. B. Materialbilanz, Arbeitskräftebilanz, Nationalein­kommensbilanz, Finanzbilanz) und c) nach dem von ihnen erfassten Zeitraum (Planbilanz, Berichtsbilanz, wobei die Planbilanz weiter nach Bilanz für die langfristige, Fünf­jahr- und Jahresplanung unterteilt werden kön­nen). Die wirtschafts- und sozialpolitischen Ziel­stellungen, die Bilanzierungsebene, die Art' der zu bilanzierenden Zusammenhänge und die gegebe­nen Erfassungsmöglichkeiten bestimmen den Umfang der Bilanznomenklatur, d. h. die Anzahl der Positionen (z. B. Erzeugnisse, Arten von Ar­beitskräften), für die Bilanz auszuarbeiten sind; sie bestimmen auch, inwieweit die in der Bilanz enthalte­nen Zusammenhänge untergliedert werden. Dabei muss die gewählte Nomenklatur die  Aggregation und die Disaggregation der in der jeweiligen Bilanz enthaltenen Größen auf Bilanz mit zusammengefassten oder erweiterten Nomenklaturen ermöglichen. Die Bilanzmethode erfordert, dass sowohl die einzelnen Bilanz des jeweiligen Leitungsbereiches als auch die für die Volkswirtschaft insges. erarbeiteten Bilanz zu einem einheitlichen Bilanzsystem verbunden werden, so dass die Beziehungen zw. den von den einzelnen Bilanz erfassten Größen auch durch das Bilanzsystem dargestellt werden. Dazu bedarf es einer verstärkten Anwendung, der Verflechtungs­bilanzierung (Verflechtungsbilanz) zur Ergän­zung der bisher vorherrschenden Bilanzierung ausgewählter Zusammenhänge und Prozesse (z. B. des Aufkommens und der Verwendung aus­gewählter Erzeugnisse, der Einnahmen und Aus­gaben einzelner Bereiche). Volkswirtschafts­plan — 2. Gegenüberstellung der wirtschaft­lichen Mittel einer nach der wirtschaftlichen Rech­nungsführung arbeitenden Wirtschaftseinheit an einem bestimmten Stichtag nach ihrer Zweck­bestimmung (Mittel, Aktiva) und nach ihren Fi­nanzierungsquellen (Fonds, Passiva). Formell ist die buchhalterische Bilanz eine zweiseitige Tabelle (Aktiva- und Passivseite). Da beide S. nur ver­schiedene Gliederungen ein und derselben Mittel sind, müssen beide S. bilanzieren, d. h., es ergeben sich auf beiden S. gleiche Summen, die sog. Bi­lanzsumme (Bilanzgleichung). Die Bilanzpositionen sind die durch Inventuren kontrollierten Sal­den der Bestandskonten der Finanzrechnung oder entstammen Aufbereitungsnachweisen anderer Rechnungen aus Rechnungsführung und Statistik. Bilanz werden mindestens jährlich unter Beachtung von Bilanzierungsprinzipien und Bilanzierungsvorschriften aufgestellt. Die Bilanzstruktur in der VEW ist verbindlich vorgeschrieben. Die Bilanz dient dem Nachweis der Grund-, Umlauf- und Sondermittel (zweckgebundene Mittel) und ihrer Finanzierung sowie des Gewinns bzw. des Ver­lustes. Der Vergleich aufeinander folgender Bilanz gibt wichtige Aufschlüsse über die Entwicklung einer Wirtschaftseinheit. In kapitalistischen Betrieben ist die Bilanz eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital und wird für unterschiedliche Zwecke nach verschiedenen Bilanzierungsvorschriften aufgestellt.