Bilanzanteile

Bilanzanteile zum Bezug von Energie, früher als Energiekontingent bez. — staatliche Plankennzif­fer für die zulässige Inanspruchnahme von Energieträgern durch ausgewählte ernergieplanungspflichtige Abnehmer. Die Bilanzanteile werden untergliedert nach den Energieträgern: Elektroenergie, Stadt- und Erdgas, feste Brennstoffe, Heizöl, Motorenbenzin und Dieselkraftstoff für Produk­tionszwecke. Die Bilanzanteile bilden einen Bestandteil des Energieplanes der 'Betriebe, Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, Räte der Bezirke und zentralen Staatsorgane und sind Grundlage für den Energieliefervertrag. Die Energieverbraucher haben in ihrem Verantwortungsbereich den ra­tionellen Energieeinsatz zu sichern. Energieversorgung Bilanzbestätigung Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung.