Bilanzierung der Konsumgüter

Bilanzierung der Konsumgüter — Methode der Leitung, Planung und Kontrolle des Aufkommens und der Verteilung der Konsumgüter. Die Kon­sumgüterbilanzen sind ein wichtiger Teil des ge­samten Bilanzsystems der Volkswirtschaft. Die Bilanzierung der Konsumgüter umfasst den Nachweis der Quellen des Auf­kommens an Konsumgütern und dessen Verteilung auf die Volkswirtschaftszweige. Die verbindliche staatliche Bilanzierung der Konsumgüter erstreckt sich wertmäßig auf Er­zeugnisgruppen und mengenmäßig auf wenige wichtige Sortimente und Einzelpositionen für lang-, mittel- und kurzfristige Zeiträume. Verant­wortlich für die staatliche Bilanzierung der Konsumgüter sind in der Regel wirtschaftsleitende Organe und Leitbetriebe der Industrie. Eine über die festgelegte Nomenklatur hinausgehende Bilanzierung der Konsumgüter (bis auf Feinsortimente und Erzeugnisse) kann zw. Konsumgüterindustrie und Binnenhandel vereinbart werden; sie ist mit der Ausarbeitung von Sortimentskonzeptionen verbunden und hat keine Wirkung als Planauf­lage.