Bilanzierungsverordnung

Bilanzierungsverordnunggesetzliche Regelung der sich im Rahmen der sozialistischen Volks­wirtschaftsplanung vollziehenden Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung sowie der Baubilanzierung. Die Bilanzierungsverordnung gilt für alle Staats- und Wirtschaftsorgane sowie Betriebe, Kombinate und Einrichtungen. Sie regelt die Bilanzverantwortung und die Funktionen, Rechte, Pflichten und das Zusammenwirken der am Prozess der material­wirtschaftlichen Bilanzierung Beteiligten, den Aufbau des Systems der Material-, Ausrüstungs­und Konsumgüterbilanzierung, die Erfassung und Bestimmung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs auf der Grundlage von Normen und Normativen, den Prozess der Ausarbeitung, Ab­stimmung, Realisierung und Abrechnung der Bi­lanzen.