Bilanzierungsvorschriften

Bilanzierungsvorschriften, Abschlussvorschriften —verbindliche Weisungen des Gesetzgebers oder leitender Organe insbes. für die Aufstellung der buchhalterischen Bilanz und der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) als Teile des Jahresabschlusses. Die Bilanzierungsvorschriften für die Aufstellung der Bilanz dienen der Verwirklichung der Bi­lanzierungsprinzipien und enthalten insbes. de­taillierte Angaben über die Jahresabgrenzung und die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen. Die Bilanzierungsvorschriften legen weiter fest, welche Unterlagen als Be­standteile des Jahresfinan7kontrollberichts (Kontrollbericht) zum Jahresabschluss gehören. Bilanzierungsvorschriften. erlässt die Staatliche Zentralverwaltung für Stati­stik in Abstimmung mit der Staatlichen Finanz­revision. I. w. S sind Bilanzierungsvorschriften in gesetzlichen Regelungen z. B. in Finanzierungsrichtlinien, Festlegungen zur Fondsbildung und -verwendung usw. enthalten. Bilanzinformation - Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung.