Bilanzkontinuität

Bilanzkontinuität wichtiges Bilanzie­rungsprinzip, nach dem Übereinstimmung zw. der Schlussbilanz des abgelaufenen und der Eröff­nungsbilanz des beginnenden Planjahres bestehen muss und nach dem die buchhalterischen Bilanzen über einen längeren Zeitraum nach den gleichen Gesichtspunkten aufgestellt werden müssen. Die Bilanzkontinuität umfasst: a) formelle Bilanzkontinuität, d. h. die Beibehaltung der Bilanzstruktur und der Bez. der Bilanzpositionen, b) inhaltliche Bilanzkontinuität, d. h. die gleich bleibende Bewertung der Bilanzpositionen (Bewertungs­kontinuität). Eine Unterbrechung der Bilanzkontinuität darf nur auf Grund gesetzlicher Bestimmungen eintreten, den notwendigen Zusammenhang vermitteln in diesem Falle Bilanzbrücken.