Bilanzverantwortung

Bilanzverantwortung — zur Durchsetzung der wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele des so­zialistischen Staates für Staats- und Wirtschafts­organe differenziert festgelegte Verantwortung zur Bilanzierung der Aufgaben des Volkswirt­schaftsplanes. Die Bilanzverantwortung ist eine staatliche Funktion und Bestandteil der Leitungstätigkeit. Ihre Wahr­nehmung ist darauf gerichtet, das Leistungsver­mögen zu erhöhen, das Wachstum und die In­tensivierung der Volkswirtschaft wirkungsvoll zu unterstützen. Die Bilanzverantwortung schließt die Sicherung eines in Umfang, Sortiment, Qualität und Zeit ent­sprechenden Aufkommens aus Produktion und Import sowie dessen ökonomisch effektive Ver­wendung einschl. Export ein. Die Bilanzverantwortung wird mit dem Bilanzverzeichnis durch die Festlegung der bilanzierenden Organe — (Organ, bilanzierendes), der bilanzbestätigenden Organe und der bilanz­verantwortlicher Organe geregelt. Bilanz, Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanz, Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung.