Bilanzverschleierung

BilanzverschleierungMaßnahme bei der Aufstellung der buchhalterischen Bilanz, durch die deren Aussagefähigkeit über die Geschäftslage des Unternehmens beeinträchtigt wird. Die Bilanzverschleierung ist unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen üblich, vor allem, um den tatsächlich erzielten Profit gegenüber den Werktätigen, dem Fiskus sowie auch den kleinen und mittleren Teilhabern (Aktionären) zu vertuschen. Als Mittel der Bilanzverschleierung dient vornehmlich die Bildung und Auflösung der stillen Reserven bzw. Rücklagen. Ein zu niedriger Aus­weis des Anlagekapitals z. B. führt zu einer Auf­blähung der Kosten durch überhöhte Abschrei­bungen und damit zu einem zu niedrigen Ausweis des Profits (Profitverschleierung). Die Aufdeckung von Bilanzverschleierung ist eine wichtige Aufgabe der marxistischen Analyse der Bilanzen kapitalistischer Betriebe. Hierbei ist es vor allem notwendig, von der Be­wertung und den Umschlagsbedingungen der je­weiligen Bilanzpositionen auszugehen. Bilanzverschleierung im Rahmen der Positionen des fixen Kapitals lassen sich durch Abschreibungsberichtigungen (An­wendung ökonomisch begründeter Abschreibungs­sätze) ermitteln. Bei den Positionen des zir­kulierenden Kapitals ist eine Aufdeckung vor­genommener Verschleierungen meist nur unvoll­kommen möglich. Die durchschnittliche Unter­bewertung muss geschätzt werden. Bei der Auf­deckung von Bilanzverschleierung in den Positionen des Geld- und Leihkapitals kann gewöhnlich von vorgenomme­nen Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen ausgegangen werden. Die im Rahmen der Positio­nen des Fremdkapitals vorgenommenen Bilanzverschleierung kon­zentrieren sich hauptsächlich auf die Rückstellun­gen. Erfahrungsgemäß ist der überwiegende Teil der Rückstellungen als Kapitalrücklage zu werten.