Bilanzverzeichnis

Bilanzverzeichnis — Nomenklatur für die Planung, Bilanzierung und Abrechnung von Material, Aus­rüstungen und Konsumgütern zur Ausarbeitung und Durchführung der Jahresvolkswirtschafts­pläne. Das Bilanzverzeichnis legt für jede Erzeugnisposition das bilanzierende Organ (Organ, bilanzierendes) fest, in dessen Verantwortung die Ausarbeitung einer Bilanz liegt, sowie für Staatsplanbilanzen das bilanzverantwortliche Ministerium. Es regelt  die Verantwortung für die Bilanzbestätigung, für die Bedarfsmittlung, für die Abrechnung über lieferseitige und verbraucherseitige Bilanz- und Planinformationen und bestimmt die Mengenein­heit, in der die Bilanz auszuarbeiten und abzurechnen ist.