Bildungsaufwand

Bildungsaufwand — Gesamtheit der personellen, materiellen und finanziellen Mittel für die Durch­führung von Bildungsprozessen; qualitativ als Gesamtheit der in unterschiedlicher Qualifikation benötigten Lehrkräfte, Erzieher, übrigen Be­schäftigten, der erforderlichen Gebäude, Ein­richtungen, Anlagen, Ausrüstungen, speziellen Lehrmittel und Materialien; quantitativ auf das Geldmaß reduzierte Summe aller notwendigen finanziellen Mittel für lebendige und vergegen­ständlichte Arbeit im Bildungsbereich. Es wird unterschieden: a) einmaliger und laufender Bildungsaufwand (nach dem Kriterium des Umschlags der zum Einsatz kommenden Mittel); b) individueller und gesellschaftlicher Bildungsaufwand (nach dem Kriterium der Verausgabung der Bildungsmittel auf verschiede­nen Ebenen); c) staatlich, betrieblich und privat (persönlich, familiär) finanzierter Bildungsaufwand Der über­wiegende Teil des Bildungsaufwand wird aus dem Staatshaushalt bestritten. Bes. für den Prozess der berufsprak­tischen Ausbildung der Lehrlinge und die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen stellen auch die Betriebe beträchtliche Mittel zur Verfügung. Der Bildungsaufwand entwickelt sich im Sozialismus planmäßig auf der Grundlage bildungspolitischer und sozialöko­nomischer Ziel- und Aufgabenstellungen. Er steigt ständig in Übereinstimmung mit den Anforderun­gen an die allseitige Persönlichkeitsentwicklung und die erweiterte Reproduktion der gesellschaft­lichen Arbeitskraft. Die Einhaltung der Prinzipien der Bildungsökonomie wird durch staatliche Festlegungen, Normative und Richtwerte ge­sichert.