Binnenhafen

Binnenhafen — im Binnenland an einem Fluss (Flusshafen), einem Kanal oder einem Binnensee gelegener Hafen für den Güterumschlag der Binnenschifffahrt. An tiefen Flüssen oder Binnen­seen gelegene Binnenhäfen sind auch für Seeschiffe erreich­bar und benutzbar. — Die wichtigste Funktion der Binnenhafen besteht im Güterumschlag zw. Binnenschiffen und Landtransportmitteln (Han­delshäfen) oder in der direkten Bedienung be­stimmter Industriekomplexe (z. B. Hüttenkom­binate) mit Binnenschiffen (Industriehäfen). Ne­benfunktionen der Binnenhafen sind u. a. die Lagerung von Gütern, der in manchen Binnenhafen als Nebenleistung durchgeführte Umschlag zw. Landtransportmit­teln, die Bebunkerung und Versorgung der Bin­nenschiffe sowie der Schutz von Schiffen bei Hochwasser und Eisgang. Die Leistungsfähigkeit eines Binnenhafen wird im wesentlichen durch die Was­serführung der jeweiligen Binnenwasserstraße, durch die Ausdehnung und das technische Niveau der wasserbaulichen Anlagen, der Umschlaganlagen und -geräte, der Lagerflächen, der Hafen­bahnanlagen und durch die Leistungsfähigkeit der Hinterlandverbindungen bestimmt. Der größte Binnenhafen ist in Magdeburg. Die wichtigsten Binnenhafen sind organisatorisch in vier Hafengemeinschaften und dem VEB Binnen­hafen Königs Wusterhausen zusammengefasst. wobei jeder einzelne VEB als eine juristische Person fungiert: VEB Binnenhäfen Oberelbe mit den Häfen Dresden, Riesa (Sitz: Dresden), VEB Binnenhäfen Mittelelbe mit den Häfen Magdeburg, Schönebeck, Wittenberg, Brandenburg (Havel) (Sitz: Magdeburg), VEB Binnenhäfen Saale mit den Häfen Halle, Aken, Dessau-Wallwitzhafen (Sitz: Halle), VEB Binnenhäfen Oder mit den Häfen Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) (Sitz: Eisenhüttenstadt). Neben diesen zentralgeleiteten, der Direktion der Binnenschifffahrt Berlin unterstehenden Binnenhafen gibt es eine Reihe kommunal verwalteter, meist kleinerer Binnenhafen und Umschlagstellen sowie Werkhäfen von Indu­striebetrieben.