Binnenschiff

Binnenschiff — Wasserfahrzeug für die Durch­führung von Transporten auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen. Man unterscheidet zw. Binnen­frachtschiffen für die Güterbeförderung und Binnenfahrgastschiffen für die Personenbeför­derung. Die der Frachtschifffahrt dienenden Binnenschiff sind entweder Lastfahrzeuge mit eigenem Antrieb (Dampfschiffe, Motorschiffe), Lastfahrzeuge ohne eigenen Antrieb (Schleppkähne, Schub­prähme) oder Triebfahrzeuge zum Schleppen oder Schieben von Lastfahrzeugen ohne eigenen An­trieb (Schlepper, Schubboote, Stoßboote). Binnen­frachtschiffe dienen vorwiegend zur Beförderung von Massengütern, z. B. Kohle, Erze, Baustoffe, Chemikalien und landwirtschaftliche Erzeugnisse, über größere Entfernungen. Der wesentliche Vor­teil beim Einsatz von Binnenschiff liegt unter bestimmten Voraussetzungen (genügend große Transportent­fernung, hinreichende Auslastung des Schiffs­raumes usw.) in den relativ niedrigen Beförde­rungskosten je Leistungseinheit. Die hauptsäch­lichen Nachteile bestehen in der niedrigen Be­förderungsgeschwindigkeit sowie in den territorial und jahreszeitlich begrenzten Verwendungsmög­lichkeiten. — Insbes. nach dem zweiten Weltkrieg wurden Binnenfahrgastschiffe mit hohen Beför­derungsgeschwindigkeiten als Tragflügel- und Luftkissenboote entwickelt. — Eine Sonderform des Binnenschiffs stellt das seegehende Binnenschiff (Fluss-Seeschiff) dar, das den durchgehenden Transport über eine aus einem Seeweg- und Flußabschnitt bestehende Gesamtstrecke ermöglicht (z. B. Rhein-Seeschif­ffahrt, Donau-Seeschifffahrt). Dadurch entfällt der sonst übliche Güterumschlag zw. Binnenschiff und Seeschiff sowie der damit verbundene Zeit- und Kostenauf­wand.