Binnenwährung

Binnenwährung — Währung eines Landes, das durch devisenrechtliche Bestimmungen die Zirku­lation seiner Geldzeichen außerhalb der Landes­grenzen untersagt und auf das inländische Wäh­rungsgebiet beschränkt. Der Begriff der Binnenwährung ist insofern irreführend, weil unabhängig von den devisenrechtlichen Bestimmungen in jedem Fall zw. den inneren und äußeren Wirkungsfaktoren der Währung enge objektive Wechselbeziehungen bestehen, die auf der Einheit des Wirkens des Wertgesetzes im nationalen und internationalen Maßstab beruhen. — Im Sozialismus verbindet sich die Funktion des Außenwirtschaftsmonopols, den inneren Geldumlauf vor schädlichem Einfluss von außen her abzuschirmen, mit der Konfrontation der Betriebe mit dem Weltmarkt. Mit zunehmen­dem Reiseverkehr zw. den sozialistischen Ländern hat sich in den letzten Jahren zunehmend ein Austausch und Umtausch von Geldzeichen zw. diesen Ländern entwickelt, was auch die Mit­nahme von Banknoten und Münzen und deren Umtausch in den anderen sozialistischen Staaten einschließt.