Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung

Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung, Abk. BWVO, Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung — grundlegende Rechtsvorschrift zur Regelung von Sicherheit und Ordnung auf den Binnenwasserstraßen. Sie regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer sowie die Strom- und Schifffahrtsaufsicht durch die Deutsche Volkspolizei (Wasserschutz) und die Wasserstra­ßenverwaltung. Die Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung enthält Bestimmun­gen, die für alle Wasserstraßen gelten, sowie Sondervorschriften für einzelne Binnenwas­serstraßen. Sie gibt Legaldefinitionen und legt die Pflichten der Schiffsführer und Besatzungen beim Stilliegen sowie während der Fahrt fest. Weiterhin werden die Anforderungen an Fahrzeuge im Hin­blick auf Bau, Kennzeichnung, Ausrüstung und Bemannung geregelt. Die Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung schreibt vor, welche Papiere und Urkunden an Bord der Bin­nenschiffe mitzuführen sind. Teil II der Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung enthält Sonderbestimmungen für einzelne Strom­gebiete und für andere Wasserstraßen, die die unterschiedlichen Bedingungen der Wasserstraßen berücksichtigen, wie Vorschriften in Bezug auf höchstzulässige Abmessungen der Fahrzeuge, Tauchtiefen u. ä.