Blankovollmacht

Blankovollmacht — vom Vollmachtgeber (Vertre­tenen) durch formlose Erklärung erteilte Vertretungsbefugnis, die den Vertreter zu beliebigen (vom Vollmachtgeber noch nicht näher begrenz­ten) Erklärungen, Rechtshandlungen oder Ver­tragsabschlüssen berechtigt. Die Blankovollmacht wird in der Regel auf der Grundlage eines bestimmten Rechts­verhältnisses, z. B. eines Arbeitsrechtsverhältnis­ses, erteilt.