Bodenanteile

Bodenanteile — der zur Verteilung an die Mitglieder einer LPG gelangende Teil des Fonds für die in­dividuelle Konsumtion, welcher nach der von den Genossenschaftsmitgliedern eingebrachten land­wirtschaftlichen Nutzfläche berechnet wird. In GPO werden die Bodenanteile neben der eingebrachten Bodenfläche auch auf die eingebrachten Grund­mittel bezogen. Die Vollversammlung der. LPG bzw. GPG entscheidet im Rahmen der Betriebs­planung (Bildung und Verwendung der Fonds) darüber, ob und in welchem Umfang Bodenanteile gezahlt werden. Vorrangig sollen die Bodenanteile zur Deckung von Grundstücklasten dienen, die bereits vor Eintritt in die LPG bestanden (Altenteile, Hypotheken u. a.) durch die umfassende soziale Sicherstellung der Genossenschaftsmitglieder (Sozialversiche­rung, Rentenrecht) verlieren die Bodenanteile ihre ursprüng­liche Funktion immer mehr, so dass eine Reihe LPG dazu übergegangen sind, keine Bodenanteile mehr zu zahlen. Genossenschaftsmitglieder, die- infolge hohen Alters oder Arbeitsunfähigkeit nicht mehr am genossenschaftlichen Arbeitsprozess teilneh­men können, behalten ihren Anspruch auf Bodenanteile auch dann, wenn für arbeitsfähige Mitglieder keine Zahlung von Bodenanteile mehr erfolgt.