Bodmerei

Bodmerei — bes. Darlehnsgeschäft im Bereich der Seeschifffahrt. Hiernach ist der Kapitän im Fall einer Notlage außerhalb des Heimathafens be­rechtigt, zwecks Aufnahme eines Darlehens Schiff, Fracht und Ladung zu verpfänden und darüber einen Bodmereibrief aus­zustellen. Die Bodmerei hat auf Grund des modernen Nachrichten- und Kreditwesens heute nur noch untergeordnete Bedeutung. Nach dem Seehandelsschifffahrtsgesetz kann der Kapitän im Interesse des Schiffes bzw. der Ladung für den Reeder bzw. den Ladungsberechtigten Rechtshandlungen vor­nehmen. Für Forderungen aus Dienst- und Hafen­leistungen für das Schiff und die Besatzung besteht ein gesetzliches Pfandrecht am Schiff und am Schiffszubehör (Schiffsgläubigerrecht).