branchenübliche Leistungsfrist

Branchenübliche Leistungsfrist, — Zeitraum, der nach den technologisch-ökonomischen Bedingun­gen eines Wirtschaftszweiges normalerweise für die Herstellung bestimmter Erzeugnisse oder die Durchführung bestimmter Leistungen benötigt wird. Die branchenübliche Leistungsfrist ist z. B. bei der Festlegung be­trieblicher Fertigungs-, Montage- oder Bauablauf­pläne, verbindlicher Lieferfristen (1.) und der vertraglichen Leistungszeit jeweils zu beachten. Wird die branchenübliche Leistungsfrist durch die im Wirtschaftsvertrag vereinbarte Leistungszeit a) überschritten, kann ein Preisabschlag vereinbart werden; b) unter­schritten, liegt eine kurzfristige Leistung vor, die zur Vereinbarung eines Preiszuschlages be­rechtigt, wenn die Unterschreitung außergewöhn­liche Aufwendungen erfordert.