Brandschaden

Brandschaden — durch Brand verursachter Scha­den. Im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses liegt ein ersatzpflichtiger Brandschaden vor, wenn der in den Versicherungsbedingungen definierte Brandbegriff erfüllt ist: Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft aus­zubreiten vermag (Schadenfeuer).