Brandschutz

Brandschutz — Gesamtheit aller Maßnahmen, Mittel und Methoden, die dazu dienen, das Leben und die Gesundheit der Bürger, das sozialistische und persönliche Eigentum, die Volkswirtschaft und die kulturellen Werte der Gesellschaft vor Bränden und den davon ausgehenden Gefahren zu schützen. Der Brandschutz ist ein Anliegen der sozialisti­schen Gesellschaft und bedarf der aktiven Mitarbeit aller Bürger. Er ist als Bestandteil der staat­lichen und gesellschaftlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Si­cherheit und der Landesverteidigung gesetzlich geregelt und umfasst die Teilgebiete: Brandver­hütung, Begrenzung der Brandausbreitung, Ge­währleistung einer schnellen und wirksamen Brandbekämpfung, Schutz der Bürger und Sach­werte vor den von Bränden ausgehenden Gefah­ren. Alle staatlichen Leiter tragen in ihrem Bereich die Verantwortung für die Gewährleistung des Brandschutz Die sich daraus ergebenden Aufgaben sind in Abhängigkeit von den Leitungsebenen und Berei­chen differenziert. Speziell in der Sphäre der Pro­duktion ist die Verantwortung der Leiter in zwei Grundrichtungen zu sehen: a) haben die Leiter dafür zu sorgen, dass der Produktionsablauf ohne Störungen durch Brände vonstatten geht und alle Vorkehrungen für einen möglichen Brand getrof­fen sind und b) sind sie dafür verantwortlich, dass die Produktionserzeugnisse im Hinblick auf eine hohe  Brandsicherheit (Schutzgüte) gestaltet sind. Das gesellschaftlich notwendige Niveau der Gewährleistung des Brandschutzes ist der Dynamik der sich unter den Bedingungen des wissen­schaftlich-technischen Fortschritts vollziehenden Entwicklung unterworfen. Neue Erkenntnisse auf allen Gebieten der Wissenschaft und der Technik bieten ständig neue Möglichkeiten zur effektiveren Gestaltung des Brandschutzes.