Bruchteilversicherung

Bruchteilversicherung — Versicherung eines Bruchteils des Gesamtwertes der zur Versicherung beantragten Sachen. Sie wird bei einigen Formen der Sachversicherung angewandt, wenn um­fangreiche Warenbestände oder größere Geschäfte zu versichern sind, bei denen nur mit Teilschäden zu rechnen ist (z. B. Einbruchdiebstahlversi­cherung). Als Versicherungssumme wird ein bestimmter Anteil vom Gesamtwert der zu ver­sichernden Sachen festgelegt.