Brüsseler Exportkonvention

Brüsseler Exportkonvention — Export-Preiskartell, dem alle Stahl- und Walzwerke der  Montan­union angehören. Ziel der Brüsseler Exportkonvention ist es, durch einheit­liche Preispolitik auf Drittmärkten die Marktmacht der Stahlmonopole zwecks Erhöhung oder Stabili­sierung der Profite zur Geltung zu bringen. Un­ternehmen, die die vereinbarten. Mindestpreise unterschreiten, werden mit einer Geldbuße belegt. Zur Kontrolle der Einhaltung der Konvention wurde eine Treuhandgesellschaft eingesetzt. Die Brüsseler Exportkonvention verliert an Bedeutung, wenn es den Stahlkon­zernen der BRD und der Beneluxstaaten gelingt, die angestrebte „Internationale Wirtschaftsverei­nigung Eurofer" voll zu realisieren, die ihrem Wesen nach ein Produktionsquotenkartell der Stahlindustrie dieser Lander wäre.