Bruttofinanzierung

Bruttofinanzierung — Finanzierungsform der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen, nach der sämtliche Ausgaben auf der Grundlage des Planes und in Übereinstimmung mit der aus­geführten Leistung aus dem zuständigen Haushalt finanziert und alle Einnahmen voll an den zu- ständigen Haushalt abgeführt werden. Die Ver­rechnung der Einnahmen mit den Ausgaben ist nicht zulässig. Der Bruttofinanzierung liegt die Planung der Ein­nahmen und Ausgaben nach dem Bruttoprinzip zugrunde. Sie wird auch als volle Einnahmen- und Ausgabenfinanzierung bez. Die Qualität der Bruttofinanzierung hängt maßgeblich von einer genauen Leistungs­planung und der Anwendung von Normen in der Haushaltswirtschaft ab (Haushaltsnormen).