Bruttoprinzip

BruttoprinzipPrinzip der Planung und Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben, wobei diese getrennt, ohne gegenseitige Aufrechnung in den Plan bzw. in die Abrechnung aufgenommen werden. Das typische Anwendungsgebiet des Bruttoprinzips ist die Haushaltswirtschaft der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen. Es wird auch in der Haushaltswirtschaft gesellschaftlicher Organi­sationen und Parteien angewandt. Die auf dem Bruttoprinzip beruhende Finanzierungsform ist die Bruttofinanzierung. Finanzen der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen, Haus­haltsplanung.