Bruttoverzollung

Bruttoverzollung — Ermittlung des Zollbetrages auf Grund des Bruttogewichtes des Zollgutes. Als Bruttogewicht wird das Gewicht der Ware einschl. sämtlicher Aufbewahrungs- und Versandumschlie­ßungen erfasst. Es wird entweder durch Verwägen oder mit Hilfe von Tarazuschlägen auf das Eigen­gewicht der Ware festgestellt.