Buchhypothek

Buchhypothek — Hypothek, die nur im Grund­buch eingetragen wird und Erteilung eines Hy­pothekenbriefes ausschließt. Seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches ist generell nur noch die Buchhypothek möglich, weil sie der Funktion der Hypothek unter sozialistischen Gesellschaftsverhältnissen — Si­cherung einer Geldforderung — genügt. — Das Gegenstück zur Buchhypothek war vor Inkrafttreten des Zivil­gesetzbuches die Briefhypothek. Bei ihr wurde neben der Eintragung im Grundbuch ein Hy­pothekenbrief ausgehändigt. Mit dessen Hilfe wurde unter kapitalistischen Gesellschaftsverhält­nissen der Böden mobilisiert: Man verkaufte und kaufte Hypothekenbriefe und damit Rechte an den mit der Hypothek belasteten Grundstücken, ohne dass juristisch das Eigentumsrecht an dem Grund­stück selbst geändert oder der Grundstückseigen­tümer um seine Zustimmung ersucht werden musste. Mittels Konzentration von Hypotheken­briefen für bestimmte Grundstücke in einer Hand und gleichzeitiger Kündigung aller hypothekarisch gesicherten Forderungen konnte dann nicht selten der Eigentümer des Grundstücks (Konkurrent) zur Duldung der Zwangsvollstreckung in sein Grund­stück gezwungen werden.