charges prepaid
charges prepaid [engl., = Gebühren vorausbezahlt], Abk. cp — Frachtzahlungsklausel im Luftverkehr: frei Bestimmungsflughafen. Der Absender übernimmt alle in ihrer Höhe im voraus bekannten Beträge, wie z. B. Transportentgelte, Zubringergebühren, Behandlungsgebühren auf Abgangs- und Transitflughäfen. Andere, vorher nicht bekannte Gebühren, die während des Transportes und/oder Gebühren, die auf dem Bestimmungsflughafen anfallen (z. B. Abfertigungs-, Lagergebühren), sind vom Empfänger bei Auslieferung des Gutes an das Luftverkehrsunternehmen zu entrichten.

