charges prepaid

charges prepaid [engl., = Gebühren vorausbe­zahlt], Abk. cp — Frachtzahlungsklausel im Luft­verkehr: frei Bestimmungsflughafen. Der Absen­der übernimmt alle in ihrer Höhe im voraus be­kannten Beträge, wie z. B. Transportentgelte, Zubringergebühren, Behandlungsgebühren auf Abgangs- und Transitflughäfen. Andere, vorher nicht bekannte Gebühren, die während des Trans­portes und/oder Gebühren, die auf dem Bestim­mungsflughafen anfallen (z. B. Abfertigungs-, Lagergebühren), sind vom Empfänger bei Aus­lieferung des Gutes an das Luftverkehrsunterneh­men zu entrichten.