Charter party

Charter party, Abk. C/P — Urkunde über einen abgeschlossenen  Chartervertrag in der Seeschifffahrt, der neben der vertraglich vom Charterer zugesicherten Beförderung einer be­stimmten Ladungsmenge (Mengencharter) oder einem auf Zeit zur Verfügung gestellten Schiff (Zeitcharter) und dem vereinbarten Entgelt ( Frachtrate, Lumpsumfracht) weitere Verschif­fungs- und Umschlagsbedingungen (Charterklau­sein) enthält. Diese betreffen u. a. die Termine für die Andienung und Ablieferung des Schiffes, die Hafenliegezeit, Überliegezeit, Schiffs­liegegeld, bes. Zuschläge (surcharges). Zur Vereinfachung der Vertragsverhandlungen werden von der Baltic and International Maritime Conference, der Internationalen Schifffahrtskam­mer in London u. a. Organisationen einheitliche Formulare (standard forms) für die Beförderung bestimmter Gutarten in wiederkehrenden Ver­kehrsrelationen erarbeitet. Ein gebräuchliches Standardformular für beliebige Gütertransporte in verschiedenen Verkehrsrelationen ist die Ein­heits-C. Gencon (Abk. für General Contract).