Charter party
Charter party, Abk. C/P — Urkunde über einen abgeschlossenen Chartervertrag in der Seeschifffahrt, der neben der vertraglich vom Charterer zugesicherten Beförderung einer beÂstimmten Ladungsmenge (Mengencharter) oder einem auf Zeit zur Verfügung gestellten Schiff (Zeitcharter) und dem vereinbarten Entgelt ( Frachtrate, Lumpsumfracht) weitere VerschifÂfungs- und Umschlagsbedingungen (CharterklauÂsein) enthält. Diese betreffen u. a. die Termine für die Andienung und Ablieferung des Schiffes, die Hafenliegezeit, Überliegezeit, SchiffsÂliegegeld, bes. Zuschläge (surcharges). Zur Vereinfachung der Vertragsverhandlungen werden von der Baltic and International Maritime Conference, der Internationalen SchifffahrtskamÂmer in London u. a. Organisationen einheitliche Formulare (standard forms) für die Beförderung bestimmter Gutarten in wiederkehrenden VerÂkehrsrelationen erarbeitet. Ein gebräuchliches Standardformular für beliebige Gütertransporte in verschiedenen Verkehrsrelationen ist die EinÂheits-C. Gencon (Abk. für General Contract).

