Charterverkehr

Charterverkehr, Charterflugverkehr — Trans­portart im Luftverkehr auf der Grundlage eines Transportvertrages zw. zwei Luftverkehrsunter­nehmen, bei dem die eine Seite (Vercharterer) der anderen Seite (Charterer) die ganze Ladekapazität des Luftfahrzeuges oder einen erheblichen Teil davon für dessen Transportzwecke gegen Entgelt überlässt. In der täglichen Luftverkehrspraxis wird der Begriff Charterverkehr auch in der Bedeutung eines nichtplanmäßigen Fluges im Bedarfsflug­verkehr verwendet.