Clearing

Clearing [engl.] — Verrechnung der laufend fällig werdenden gegenseitigen Forderungen und Ver­bindlichkeiten. Es ist zu unterscheiden zw. dem Clearing innerhalb eines Landes und dem Clearing im internatio­nalen Zahlungsverkehr (Devisenclearing). In der besteht ein einheitliches System der bargeld­losen Verrechnung zw. allen Banken. Im inter- nationalen Zahlungsverkehr bedeutet Clearing zwischenstaatliche Verrechnung von Zahlungen zw. - be­stimmten Teilnehmern. Dabei ist zw. dem bilate­ralen und multilateralen Clearing zu unterscheiden. Das bilaterale Clearing beruht in jedem Fall auf Clearingab­kommen (sog. Verrechnungsabkommen). Hier werden die aus den gegenseitigen Warenlieferun­gen und Dienstleistungen entspringenden Forde­rungen und Verbindlichkeiten nur zw. zwei Län­dern verrechnet. Ein Übertrag (Transfer) bilateral entstandener Forderungen auf dritte Länder ist in der Regel ausgeschlossen. Das bilaterale Clearing legt die Verwendungszwecke der gegenseitig zu verrech­nenden Forderungen und Verbindlichkeiten nach Zahlungstiteln fest und begrenzt häufig die Höhe der Verrechnungssumme. Es wird über Verrech­nungskonten (Abkommenskonten) abgewickelt, die bei den kontoführenden Banken lt. Clearingab­kommen unterhalten werden. Grundlage ist die zw. den Abkommenspartnern vereinbarte Clearing­währung (Verrechnungswährung). Die Abkom­menspartner räumen sich gewöhnlich technische Verrechnungskredite (Swing) ein, die zur gegen­seitigen Deckung zeitweiliger Spitzen aus dem bilateralen Clearing dienen. Die Laufzeit des bilateralen Clearing ist lt. Abkommen begrenzt. Das multilaterale Clearing unterscheidet sich vom bilateralen Clearing vor allem durch die Teilnahme mehrerer Partner an den internationalen Verrechnungen.