Closed-shop-Klausel

Closed-shop-Klausel — Abkommen zw. Unter­nehmern und Gewerkschaften, wonach in einem Betrieb nur Arbeiter eingestellt werden bzw. verbleiben können, die Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sind. Die Closed-shop-Klausel verpflichtete die Un­ternehmer, nur dann nichtorganisierte Arbeiter einzustellen, wenn die Gewerkschaften keine ge­eigneten Arbeiter stellen können. Die Closed-shop-Klausel fand insbes. in den Vereinigten Staaten seit Ende des 18. Jh. Anwendung. Sie wurde vor allem wegen der Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte an­gewendet. Der erste Streik für die Closed-shop-Klausel gegen eine Anstellung Unorganisierter wurde 1794 durch die Schuhmacher in Philadelphia geführt. Seit 1947 ist die Closed-shop-Klausel durch das berüchtigte Taft-Hartley-Gesetz verboten. Den Gegensatz zur Closed-shop-Klausel bildet die Open­shop-Klausel. Sie gestattet die Einstellung or­ganisierter und nichtorganisierter Arbeiter.