Company limited

Company limited, Abk. Co. ltd. — Kapitalassozia­tion nach englischem Recht. Historisch hat sich die Company limited in England aus den Kapitalvereinen mit un­beschränkter, solidarischer Haftung ihrer Mit­glieder (joint stock company without limited liability) entwickelt. Der gegenwärtige Rechts­zustand beruht auf dem Kompanies Act von 1948. Arten der Company limited sind: Company limited auf Aktien (by shares) und Company limited mit beschränkter Nachschusspflicht der Mit­glieder (by guarantee). Die typische und verbreitetste ist die zuerst genannte. Sie stellt die eigentliche englische Aktiengesellschaft dar. Ihre Rechtsfähigkeit beschränkt sich auf Geschäfte und Tätigkeiten, die im Gründungsvertrag angegeben, sind. Außer der Generalversammlung fungiert als Organ der Company limited ein Ausschuss von Direktoren. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind ohne erhebliche Unterschiede zu der kontinentalen Regelung der rechtlichen Stellung der Aktionäre ausgestaltet. Die Haftung der Mitglieder be­schränkt sich auf ihre Anteile (shares) am Kapital der jeweiligen Gesellschaft.