confirming-house

confirming-house [engl.; to confirm = bekräftigen, bestätigen] — spezielle Form eines in Großbritan­nien verbreiteten Überseehandelsunternehmens, das als aktives Zwischenglied bei der Abwicklung von Export- und Importverträgen fungiert. Das confirming-house. wird von einem in der Regel überseeischen Im­porteur aufgefordert, seinen Auftrag über den Kauf von Waren zu übernehmen bzw. zu bestäti­gen. Den Kaufauftrag (Bestellung) übermittelt das confirming-house einem zumeist vorher bestimmten Exporteur, wobei es sich verpflichtet, den Kaufpreis ent­sprechend den jeweiligen Konditionen (Zahlungs­bedingungen) zu bezahlen. Nach Zahlung über­sendet das confirming-house dem Importeur die Rechnung und zieht auf ihn eine Tratte in Höhe der verauslagten Kaufsumme. Da das confirming-house faktisch in das Vertrags­verhältnis Exporteur-Importeur eintritt, werden von ihm auch die eventuellen Risiken (z. B. Kreditrisiko) übernommen. Infolge der ökono­mischen und politischen Veränderungen in den Entwicklungsländern und der zunehmenden Rolle der Banken geht die Bedeutung des confirming-house im Über­seehandel immer mehr zurück.