Datenerfassung

Datenerfassung — Erfassen von Aussagen über Gegenstände, Sachverhalte oder Prozesse in Da­tenform zwecks Verarbeitung nach Algorithmen. Die Datenerfassung ist Voraussetzung für jede Datenverarbei­tung. Der Begriff Datenerfassung wird aber ausschl. für die Vorstufe der maschinellen Datenverarbeitung be­nutzt. Die Datenerfassung kann entweder direkt [engl.: online], d. h. datenträgerlos bei unmittelbarer Eingabe in die Datenverarbeitungsanlage oder indirekt [engl.: off-line], d. h. auf Datenträgern erfolgen. Bei der direkten Erfassung werden Daten über den wider­zuspiegelnden Prozess, Sachverhalt usw. automatisch durch Messgeräte erfasst oder von Men­schen über Tastaturen, aktive Bildschirme usw. in eine EDVA eingegeben. Eine direkte Erfassung ist z. B. erforderlich zur Steuerung schnell ablaufen­der Prozesse durch EDVA. Auf dem Gebiet der Wirtschaft kommt die direkte Datenerfassung für Platz­buchungs- und Auskunftssysteme zur Anwendung. Die sich entwickelnden Mensch-Maschine-Dialog­Systeme (Datenverarbeitungsanlage, elektroni­sche), bei denen der Mensch durch Eingabe von Daten den Verarbeitungsalgorithmus variieren kann, erfordern ebenfalls weitgehend eine direkte Datenerfassung Bei der indirekten Erfassung erfolgt die Zwischenspeicherung der Daten auf billigen, trans­portierbaren Speichermedien. Der Zeitpunkt der Datenerfassung ist damit relativ unabhängig vom Zeitpunkt der Verarbeitung. Es gibt maschinell lesbare und maschinell nichtlesbare Datenträger. Besonders häufig werden Daten primär auf maschinell nicht- lesbaren, aber visuell lesbaren Datenträgern (Be­legen) erfaßt und sekundär in maschinellen, aber nicht mehr visuell lesbaren Datenträger um­geschrieben. Als maschinell lesbare Datenträger werden permanente Speicher, die beliebig oft les­bar, aber nicht wieder beschreibbar sind, wie Lochkarten, Lochbänder, Markierungs- und Klar­schriftbelege, sowie temporäre Speicher, die be­liebig oft lesbar und wieder beschreibbar sind, wie Magnetplatten und Kasetten-Magnetbänder, ver­wendet. Die Daten werden in maschinell lesbare Datenträ­ger mit Hilfe von Datenerfasssungsgeräten in Form der Loch- oder Magnetschrift übertragen. Sie werden dazu in diese Geräte eingetastet. Zu unterscheiden sind numerische und alpha-numeri­sche Datenerfassungsgeräte. Als Datenerfassungs­geräte für Lochkarten finden Kartenlocher und Kartenprüfer Verwendung. Mit Hilfe des Karten­prüfers erfolgt eine Kontrolle durch Wiederholung der Eintastung. Als Datenerfassungsgeräte für Lochband und magnetische Datenträger dienen Schreibmaschinen, Klarschriftdrucker, Saldierma­schinen, Fakturiermaschinen, Buchungsmaschinen,- Registrierkassen und Organisationsauto­maten, an die eine Zusatzbaugruppe für die Datenerfassung angeschlossen wird. Der Eintastvorgang kann ausschließlich der Datenerfassung dienen, oder sie ist Neben­produkt anderer Aufgaben (z. B. Daten einer Re­gistrierkasse werden nebenbei auch auf maschinell lesbaren Datenträgern erfasst). Markierungsbelege enthalten maschinenlesbare Markierungen, die handschriftlich angebracht werden. Klarschrift- belege enthalten Daten in Form von visuell und maschinell lesbaren alphanumerischen Schriftzei­chen. Klarschrift-Erfassung ist ein hochprodukti­ves Erfassungsverfahren, das aber hochwertige Spezialgeräte erfordert. Die Datenerfassung auf maschinen­lesbaren Datenträgern kann zentral (verarbeitungs­nah) oder dezentral (prozeßnah) erfolgen. Zum Zwecke der fehlerfreien bzw. fehlerarmen Datenerfassung ist die Datensicherung erforderlich.