Datensicherung

Datensicherung — Gesamtheit aller Maßnahmen zur Vermeidung, Erkennung und Korrektur von Fehlern in Datenbeständen zum Zwecke der feh­lerfreien oder fehlerarmen Erfassung und Ver­arbeitung von Daten. Die Datensicherung erfolgt ent­sprechend Datenart und Anwendungsbedingungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Prinzi­pien und Verfahren. Sicherungsverfahren werden vorwiegend für numerische Daten angewandt. Dazu gehören die so genannte Doppelerfassung (nochmaliges Eintasten der Daten in Prüfgeräte, angewandt bei Erfassung in Lochkarten), die Kontrollsummenbildung (Sicherung bestimmter Daten durch externe Vorsummierung und Auf­nahme von Kontrollsummen in die erfaßten Daten), Plausibilitätskontrolle (bestimmte Daten werden von einem Eingabeprogramm auf einen zulässigen Betragsbereich, eine bestimmte Stellig­keit oder auf einen bestimmten Zusammenhang mit anderen Daten geprüft), Tabellenkontrolle (Ein­gabedaten werden von einem Eingabeprogramm durch Vergleich mit Daten einer im Speicher der EDVA befindlichen Tabelle auf ihre Zulässigkeit geprüft), Prüfziffernkontrolle (zur Sicherung von Ordnungsdaten werden diese um eine so genannte Prüfziffer erweitert, die nach festgelegten Regeln durch rechnerische Verknüpfung der Ziffern der Ordnungszahl ermittelt wird. Bei Eingabe so ge­sicherter Daten in ein Erfassungsgerät oder die EDVA wird die Berechnung wiederholt und das Ergebnis mit der Prllifziffer der eingegebenen Zahl verglichen. Prüfziffernkontrollen können von Er­fassungsgeräten vorgenommen werden, wenn sie mit einer Prüfziffern-Kontrolleinheit ausgerüstet sind).