Deckungsbeitragskostenrechung

Deckungsbeitragskostenrechung, — Kostenrech­nungsverfahren, bei dem den Kostenträgern nur die proportionalen Kosten zugerechnet werden ( Kostendynamik). Die fixen Kosten sind aus dem Deckungsbeitrag, d. h. der Differenz zw. Erlös und proportionalen Kosten, zu decken. Sie können entweder als eine Summe oder differenziert be­handelt werden. Als Differenzierungsmöglichkei­ten kommen in Betracht: Erlöse gegliedert nach Kostenträgern proportionale Kosten gegliedert nach Kosten­trägern = Deckungsbeitrag I fixe Kosten für Erzeugnisse = Deckungsbeitrag II fixe Kosten für Erzeugnisgruppen = Deckungsbeitrag III -      fixe Kosten der Kostenstellen = Deckungsbeitrag IV -      fixe Kosten der Bereiche = Deckungsbeitrag V -      fixe Kosten des Betriebes Betriebsergebnis. Mitunter wird der Deckungsbeitrag als Differenz zw. Erlös und den direkten Kosten aufgefasst. Die Deckungsbeitragskostenrechung wird für spezielle Kostenanalysen und für die Optimierung . der Kosten verwendet. In der kapi­talistischen Betriebspraxis wird sie darüber hinaus als Kalkulationsverfahren, speziell für die Berech­nung von Preisuntergrenzen, benutzt. Die Deckungsbeitragskostenrechung wird in der sozialistischen Wirtschaft der nicht für Preiskalkulationen verwendet, da dies zu falschen Entscheidungen führen kann. — In der angelsäch­sischen Literatur werden derartige Kostenrech­nungsverfahren als direct-costing bzw. marginal- costing bezeichnet.