Deckungsfähigkeit

Deckungsfähigkeit — im Staatshaushalt die Mög­lichkeit, die für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Maßnahme geplanten (Ausgabe-)Mittel. zu überschreiten, wenn für andere Zwecke ge- plante Mittel nicht oder nicht voll benötigt werden bzw. über den Plan hinaus erwirtschaftete Ein­nahmen verfügbar sind. In das Staatshaushalts­recht der ist der Begriff der Deckungsfähigkeit in die Rege­lungen zur Verwendung von  Mehreinnahmen und freien Mitteln auf Grund von  Minderaus­gaben eingegangen.