Deckungsgeschäft

Deckungsgeschäft — 1. bei Nichterfüllung der Vertragspflichten eines Partners anderweitiger Kauf oder Verkauf seitens des anderen Partners bei gleichzeitiger Inanspruchnahme einer Scha­densersatzpflicht. — 2. Geschäftsart an kapitali­stischen Börsen zur Abdeckung der aus einem anderen Börsengeschäft entstandenen Verpflich­tungen oder Risiken. An Devisenbörsen wird das Deckungsgeschäft als Valutageschäft zur Sicherung vor dem Valutarisiko abgeschlossen.