Deckungsverfahren

Deckungsverfahren in der Sozialversicherung — System der Finanzierung der Leistungen in der  Sozialversicherung. Prinzipiell können 2 Arten von Deckungsverfahren unterschieden werden: das Anwartschaftsdec­kungsverfahren und das Ausgabendeckungsver­fahren. Beim Anwartschaftsdeckungsverfahren werden die Leistungen planmäßig vor Eintritt des Versicherungsfalles in der Zeit der Anwart­schaft finanziert. Dieses Deckungsverfahren erfordert die Bildung von Reserven durch die Sozialversicherungs­träger, bei der Gestaltung der Beiträge ist der Zins als Rechnungsgrundlage zu berücksichtigen. Aus den eingehenden Beiträgen werden die künftigen und aus den Reserven die laufenden Leistungen finanziert. Das Anwartschaftsdeckungsverfahren schließt die Mobilisierung und Zentralisierung von Geldmitteln der Werktätigen ein. In der Renten­versicherungspraxis des kapitalistischen Deutsch­lands, wo sich diese Mittel als zusätzliches Kapital darstellten, wurde das Deckungsverfahren zur Finanzierung der imperialistischen Raubkriege ausgenutzt. Ein modifiziertes Anwartschaftsdeckungsverfahren ist das Kapitaldeckungsverfahren. Beim Ausga­bendeckungsverfahren werden Leistungen nach dem Umlageverfahren finanziert, d. h. die in einer Periode notwendigen Ausgaben auf die Versicher­ten aufgeteilt. Der Bedarf an finanziellen Mitteln wird hierbei dann gedeckt, wenn er auftritt. Dieses Deckungsverfahren ist das gegenwärtig verbreitetste in allen Zweigen der kapitalistischen Sozialversicherung, auch in der Rentenversicherung, wo es zum Teil modifiziert angewandt wird. In der Sozialversi­cherung der werden die Leistungen aus den Beiträgen der Versicherten und der Betriebe sowie einem ständig wachsenden Zuschuss des Staats­haushaltes finanziert. Dieser Staatszuschuss ist die bestimmende Komponente für die Entwicklung der Leistungen der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsträger müssen deshalb in der keine Reserven bilden.