Devisen

Devisen1. häufig gebrauchter zusammenfassen­der Begriff für Geldwerte in fremder Währung. — 2. im Bankwesen übliche Bez. für bargeldlose Zahlungsmittel, Zahlungsanweisungen u. a. in fremder Währung zum Unterschied von Sorten, mit denen die ausländischen Banknoten und Münzen gekennzeichnet werden. In der De­visengesetzgebung der einzelnen Staaten werden die Zuordnung und der Verkehr mit Devisenwerten geregelt. In den sozialistischen Ländern erfolgt das umfassend auf der Grundlage des staatlichen Valutamonopols. Die hat dazu das De­visengesetz vom 19. 12. 1973 erlassen (GBI. 1/1973 Nr. 58, Durchführungsbestimmungen GBI. 1/1973, Nr. 59). Devisenwerte. Gegenstand der staatlichen Regelung ist gleich­zeitig die Bestimmung, was als Devisenwertumlauf anzusehen ist, wie das Devisengesetz gegenüber den sog. Deviseninländern und Devisenauslän­dern, d. h. ausgehend vom ständigen Sitz oder längerfristigen Aufenthalt der Besitzer, Käufer oder Verkäufer der Devisenwerte, angewandt wird und in welcher Weise die Devisenwerte und De­visenwertumläufe in die Leitung, Planung und Bilanzierung des sozialistischen Reproduktions­prozesses einbezogen werden. Prinzipiell stellen die Devisen Ansprüche der Devisenwerte besitzenden Volkswirtschaft auf Teile des Nationaleinkom­mens oder des Nationalreichtums der die Devisen aus­gebenden Staaten u. ä. dar. Dadurch kann im Realisierungsprozess die mit der Hereinnahme der Devisen überwiegend verbundene Hergabe von in der eigenen Volkswirtschaft produziertem National­einkommen ausgeglichen werden.