Devisenkontrolle

Devisenkontrolle — Kontrolle über die konsequente Einhaltung der Festlegungen des Devisengesetzes der (Devisen). Die Verantwortlichkeit für die Devisenkontrolle in der ist wie folgt geregelt: Der Minister für Außenhandel ist verantwortlich für die Devisenkontrolle an den Zoll- und Staatsgrenzen. Die Staatsbank der deutschen Demokratischen Republik u. a. damit beauftragte Kreditinst. haben in ihrem Aufgabenbereich die Kontrolle über den Umlauf von Devisenwerten auszuüben und die Erfassung der Umsätze zu gewährleisten. Der Präs. der Staatsbank der ist berechtigt, den anderen Banken zur Durchführung des De­visengesetzes weitere Aufgaben zu übertragen. Die Leiter der Staatsorgane, staatlichen Einrichtungen, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate und Betriebe sowie die Leitungen der gesellschaft­lichen Organisationen der sind dafür ver­antwortlich, dass der Umlauf von Devisenwerten in ihrem Aufgabenbereich unter Einhaltung des Prinzips sozialistischer Sparsamkeit geplant, dabei ein hoher Nutzeffekt gewährleistet und Durch­führung und Abrechnung der Planaufgaben kon­trolliert werden.